Alle Jahre wieder … HU/AU direkt bei AUTOKO
Sei gerne regelmäßig unser Gast, wenn es heißt „die Plakette muss neu!“.
Wir bieten regelmäßig Termine zur Haupt- und Abgasuntersuchung für dich an.
Safety First – immer und überall!
Haupt- und Abgasuntersuchung
In der Regel steht sie alle zwei Jahre an, die Haupt- und Abgasuntersuchung. Umgangssprachlich wird sie auch „TÜV“ genannt, obwohl die Untersuchung auch von anderen Prüfvereinen durchgeführt werden kann. Was dabei geprüft wird, warum sie so wichtig ist, und was passiert, wenn sie nicht durchgeführt wird, erklärt AUTOKO in 36304 Alsfeld und 35039 Marburg Ihnen in diesem Text.
Was ist die Hauptuntersuchung (HU) genau?
Durch die Hauptuntersuchung soll dafür gesorgt werden, dass kein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Sie ist seit dem 1. Dezember 1951 für Kraftfahrzeuge in Deutschland verpflichtend. Genauer definiert ist sie „eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeuges auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.“.
Die Abgasuntersuchung (AU) als Teil der Hauptuntersuchung
Eigentlich ist der vollständige Name der Abgasuntersuchung „Untersuchung des Motormanagements und Abgasreinigungssystems“. Sie ist seit 2010 keine separate Prüfung mehr, sondern ein Teil der Hauptuntersuchung. AUTOKO in 36304 Alsfeld und 35039 Marburg ist jedoch anerkannte Prüfwerkstatt, welche die Abgasuntersuchung bereits vor der Hauptuntersuchung für dich durchführen kann. Die Hauptuntersuchung muss dann innerhalb eines Monats nach der Prüfung durchgeführt werden. Haupt- und Abgasuntersuchung können jedoch auch zeitgleich bei uns in der Werkstatt durchgeführt werden.
Wer führt die Hauptuntersuchung durch?
Die Hauptuntersuchung wird von Prüfern der verschiedenen Prüforganisationen durchgeführt. Die bekannteste ist der TÜV, weswegen dieser umgangssprachlich auch als Synonym für die Hauptuntersuchung genutzt wird. Es gibt jedoch auch andere Prüforganisationen, welche die Untersuchung durchführen, beispielsweise die DEKRA, die GTÜ oder die KÜS. Die Prüfer der verschiedenen Organisationen sind regelmäßig bei AUTOKO in 36304 Alsfeld und 35039 Marburg vor Ort, um die Haupt- und Abgasuntersuchung für unsere Kunden durchzuführen.
Was wird bei der Hauptuntersuchung geprüft?
Gegenstand der Prüfung ist sicherzustellen, dass die untersuchten Fahrzeuge alle Anforderungen an die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und an den Umweltschutz erfüllen. Dazu wird beispielsweise die Funktion der Vorder- und Rückbremsen, der Lichtanlage, der Räder und vieler weiterer Fahrzeugteile getestet.
Was wird bei der Abgasuntersuchung geprüft?
Bei der Abgasuntersuchung wird zunächst eine Sichtkontrolle auf Schäden an den abgasbezogenen Bauteilen durchgeführt. Dabei wird kontrolliert, ob es durchgerostete, beschädigte oder veränderte Teile gibt. Anschließend beginnt die eigentliche Messung. Damit diese durchgeführt werden kann, wird der Motor zunächst auf Betriebstemperatur gebracht. Abhängig von der Fahrzeugart werden dann durch eine Messsonde im Auspuff des Fahrzeuges verschiedene Werte zu verschiedenen Zeitpunkten gemessen. Von 2008 bis 2017 wurde diese Messung bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab 2006 nicht durchgeführt, und stattdessen wurde das Motormanagementsystem auf Fehler ausgelesen. Aufgrund des Abgasskandals wurde der Leitfaden zur Durchführung jedoch geändert, sodass seit dem 1. Januar 2018 wieder alle Fahrzeuge mit einer Messsonde überprüft werden. Das Auslesen des Fehlerspeichers des Motormanagementsystems erfolgt dennoch zusätzlich.
Fristen der Haupt- und Abgasuntersuchung
Die Fristen für die folgenden Haupt- und Abgasuntersuchungen beginnen entweder mit der Erstzulassung oder mit dem Monat und Jahr der letzten Prüfung. Bei den meisten Kraftfahrzeugen gilt ein Intervall von 24 Monaten, bei einer Erstzulassung muss das Fahrzeug in der Regel aber erst nach 36 Monaten zur ersten Haupt- und Abgasuntersuchung. Wenn Sie Ihre fällige Prüfung um mehr als zwei Monate verpassen, wird zusätzlich eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt, welche die Kosten aufgrund des erhöhten Prüfumfangs um etwa 20 Prozent erhöht.
Drohen Strafen beim Fahren ohne „TÜV“?
Wenn der Termin für die Hauptuntersuchung verpasst wird und der „TÜV“ somit abgelaufen ist, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist, kann bei einer Verkehrskontrolle sogar ein Verwarnungsgeld drohen. Dieses Verwarnungsgeld beträgt bei Ablauf zwischen zwei und vier Monaten 15 €, zwischen vier und acht Monaten 25 € und bei mehr als acht Monaten wird sogar ein Bußgeld von 60 € verhangen und es gibt einen Punkt in Flensburg. Bei Nutzfahrzeugen wird das Bußgeld von 60 € und der Punkt in Flensburg schon ab vier Monaten verhangen. Bei mehr als acht Monaten Verzug steigt die Strafe auf 75 € und einen Punkt in Flensburg.
Die Mängelklassen der Hauptuntersuchung
In den Richtlinien zur Hauptuntersuchung gibt es Mängelklassen, welche das untersuchte Fahrzeug einstufen. Diese stellt AUTOKO in [FIRMENORT] Ihnen im Folgenden vor.
HW – Hinweis
Ein Hinweis ist noch kein Mangel, weist aber auf zukünftige Mängel wie Verschleiß hin. Die Prüfplakette wird in dieser Mängelklasse dennoch zugeteilt.
GM – Geringe Mängel
Zum Zeitpunkt der Feststellung ist noch keine Verkehrsgefährdung oder unzulässige Umweltbelästigung zu erwarten. Die Prüfplakette kann in dieser Mängelklasse zugeteilt werden, wenn mit einer unverzüglichen Beseitigung der Mängel gerechnet werden kann.
EM – Erhebliche Mängel
Wenn ein Fahrzeug in diese Mängelklasse eingestuft wird, bedeutet es, dass Mängel vorliegen, welche zu einer Verkehrsgefährdung oder einer unzulässigen Umweltbelastung führen. Es muss eine Nachprüfung durchgeführt werden und die Prüfplakette wird nicht zugeteilt.
VM – Gefährliche Mängel
In der Mängelklasse „Gefährliche Mängel“ bestehen erhebliche Mängel, welche eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen. Es folgt jedoch noch kein unmittelbares Verbot zum Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen und die Zulassungsbehörde wird noch nicht informiert. Die Mängel sind jedoch unmittelbar zu beseitigen. Die Prüfplakette wird nicht zugeteilt und es ist eine Nachprüfung erforderlich.
VU – Verkehrsunsicher
Wenn gefährliche Mängel vorliegen, welche eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen, wird ein Fahrzeug der Mängelklasse „Verkehrsunsicher“ zugeteilt. Das führt zu einem unmittelbaren Verbot des Fahrzeugbetriebs auf öffentlichen Straßen und die Zulassungsbehörde wird informiert. Die vorhandene Prüfplakette wird entfernt, es wird keine neue zugeteilt und es ist eine Nachprüfung erforderlich.
HU bei AUTOKO in 36304 Alsfeld und 35039 Marburg durchführen lassen
Wenn du dein Fahrzeug für die Hauptuntersuchung in unsere Werkstatt bringen, hat das viele Vorteile für dich. Wenn Mängel am Fahrzeug festgestellt werden, können diese häufig direkt vor Ort von unseren Mechanikern beseitigt werden. Dadurch kann die Prüfplakette ohne eine separate Nachprüfung ausgestellt werden, was dazu führt, dass Sie Zeit und Kosten sparen.
Zudem können wir dir eine Vorab-Überprüfung Ihres Fahrzeuges anbieten. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, worauf es bei der Haupt- und Abgasuntersuchung ankommt. Wir überprüfen dann alle relevanten Bereiche und informieren dich über die nötigen Reparaturen und anfallenden Kosten. Wenn du damit einverstanden sind, führen wir diese direkt für dich aus.
Vertrauen Sie auf unser Fachwissen
AUTOKO in 36304 Alsfeld und 35039 Marburg hat viel Erfahrung im Kfz-Bereich und unsere qualifizierten Mechaniker wissen genau, worauf es bei einer erfolgreichen Prüfung ankommt. Wir wissen, welche Arbeiten durchgeführt werden müssen, und sind zudem in der Lage, diese mit einer hohen Qualität durchzuführen. Dadurch erhältst du nachhaltige Ergebnisse und die Gewissheit, ein verkehrssicheres Fahrzeug zu führen. Vereinbare gerne einen Termin!
















